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Zeitwertkonten kurz erklärt

Zeitwertkonten ermöglichen es Arbeitnehmern, durch den Verzicht auf Gehalt oder Arbeitszeit ein persönliches Guthaben aufzubauen. Dieses kann später für Freistellungsphasen wie Sabbaticals, Weiterbildung, Arbeitszeitreduzierung oder den vorgezogenen Ruhestand genutzt werden. Für Arbeitgeber bieten sie eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig zu binden und flexible Arbeitszeitmodelle zu fördern.

Alles was Sie über Zeitwertkonten wissen sollten:

Was sind Zeitwertkonten?

Zeitwertkonten sind das wesentliche Instrument zur flexiblen Gestaltung von (Lebens-) Arbeitszeit:

Arbeitnehmer können Teile der Vergütung, von Überstunden oder Urlaub als Wertguthaben (auf ihrem Zeitwertkonto) ansparen und später für eine bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung nutzen.

Einrichtung

(Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)

das Zeitwertkonto wird individuell eingerichtet.

Ansparphase

Ein Teil des Gehalts oder der in Geld umgerechneten Arbeits-oder Urlaubszeit werden dem Zeitwertkonto des Arbeitnehmers
gutgeschrieben.

das Zeitwertkonto wird befüllt

Arbeitgeber sichert das ersparte Wertguthaben gegen Insolvenz

Freistellungsphase

z.B. Elternzeit, Sabbatical, Vorruhestand, Arbeitszeitverringerung, Weiterbildung, Pflege und Angehörigen etc.

Verwendung des angesparten Guthabens

Voraussetzung

So funktioniert das Zeitwerkonto:

Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entweder per Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag.

Hier wird festgelegt, welche Entgelt- oder Zeitbestandteile eingebracht werden können.

Dazu gehören Gehaltsteile, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage über den Mindesturlaub hinaus.

Auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge können eingezahlt werden.

In dieser Phase wird außerdem entschieden, ob das Guthaben verzinst oder anderweitig angelegt wird.

Eine sorgfältige Abstimmung ist wichtig, damit sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Interessen erfüllt werden.

Der Arbeitnehmer bringt vereinbarte Entgelt- oder Zeitbestandteile in das Wertguthaben ein.

Das Guthaben kann sich durch eine mögliche Verzinsung oder Wertentwicklung erhöhen.

Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Einzahlungen korrekt angelegt oder abgesichert werden.

Dazu kann er Guthaben verpfänden, Rückdeckungsversicherungen nutzen oder Vereinbarungen mit Banken/Versicherungen treffen.

Die gesetzliche Grundlage schreibt vor, dass das Guthaben gegen Insolvenz geschützt sein muss.

So wird gewährleistet, dass das Wertguthaben sicher bis zur Freistellung erhalten bleibt.

Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben für eine Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung genutzt.

Das kann eine Teilzeitphase, ein Sabbatical, die Pflege von Angehörigen oder eine andere geplante Auszeit sein.

Die Auszahlung erfolgt gemäß der betrieblichen Vereinbarung ratierlich (z. B. monatlich).

Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert.

Durch das Wertguthaben wird die finanzielle Situation stabil gehalten.

Am Ende der Freistellungsphase ist das Wertguthaben vollständig aufgebraucht.

1. Zeitwertkonto einrichten

Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entweder per Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag.

Hier wird festgelegt, welche Entgelt- oder Zeitbestandteile eingebracht werden können.

Dazu gehören Gehaltsteile, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage über den Mindesturlaub hinaus.

Auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge können eingezahlt werden.

In dieser Phase wird außerdem entschieden, ob das Guthaben verzinst oder anderweitig angelegt wird.

Eine sorgfältige Abstimmung ist wichtig, damit sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Interessen erfüllt werden.

Der Arbeitnehmer bringt vereinbarte Entgelt- oder Zeitbestandteile in das Wertguthaben ein.

Das Guthaben kann sich durch eine mögliche Verzinsung oder Wertentwicklung erhöhen.

Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Einzahlungen korrekt angelegt oder abgesichert werden.

Dazu kann er Guthaben verpfänden, Rückdeckungsversicherungen nutzen oder Vereinbarungen mit Banken/Versicherungen treffen.

Die gesetzliche Grundlage schreibt vor, dass das Guthaben gegen Insolvenz geschützt sein muss.

So wird gewährleistet, dass das Wertguthaben sicher bis zur Freistellung erhalten bleibt.

Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben für eine Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung genutzt.

Das kann eine Teilzeitphase, ein Sabbatical, die Pflege von Angehörigen oder eine andere geplante Auszeit sein.

Die Auszahlung erfolgt gemäß der betrieblichen Vereinbarung ratierlich (z. B. monatlich).

Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert.

Durch das Wertguthaben wird die finanzielle Situation stabil gehalten.

Am Ende der Freistellungsphase ist das Wertguthaben vollständig aufgebraucht.

Warum Zeitwertkonten für beide Seiten ein Gewinn sind

Vorteile Arbeitnehmer

Im Ergebnis wird eine vielfältige Kostensenkung durch optimierten Einsatz von Personal bei gleichzeitiger Produktivitätssteigerung und Imagegewinn erzielt.

Vorteile Arbeitgeber

Im Ergebnis wird eine vielfältige Kostensenkung durch optimierten Einsatz von Personal bei gleichzeitiger Produktivitätssteigerung und Imagegewinn erzielt.

Beispielrechnung

Ihr Nutzen eines Zeitwertkonto

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Beispiel 1:
Mitarbeiter/in, 35 Jahre alt, Steuerklasse III,
Bruttogehalt 3.200 EUR monatlich (ca. 2.235 EUR netto)

Die Person zahlt monatlich 120,00 EUR aus dem Nettolohn in das Zeitwertkonto. Das entspricht ca. 285,00 EUR AG-Brutto.

Bis zum Ende des 61. Lebensjahres können damit fünf Freistellungsjahre angespart werden (Versicherungsprodukt mit Überschussbeteiligung) mit 70 % der letzten Bruttobezüge.

Zeitwertkonten von audalis –

Flexibilität und Sicherheit für Ihre Arbeitszeitgestaltung.

Zeitwertkonten

Das audalis-Modell

Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten
Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten (Altersteilzeit-, Langzeit-/Lebensarbeitszeit-, Kurzzeitkonten) sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche.

Die Wertguthabenverwaltung und der Insolvenzschutz bedürfen lediglich des Abschlusses eines Sicherungsvertrages zwischen Arbeitgeber und audalis-Treuhändern. Rechtliche Grundlage ist ein abstraktes Schuldversprechen und die insolvenzfeste Verpfändung von Sicherungsgut in Form von Guthaben, Wertpapieren, Rückdeckungsversicherungen oder die Stellung von Bankbürgschaften.

Zusätzlich werden die Arbeitnehmer mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter gesichert. Das Sicherungsmodell wurde gutachterlich durch einen namhaften Insolvenzrecht-Professor geprüft und ist seit über 10 Jahren erfolgreich in der Anwendung.

Jeder Arbeitnehmer erhält eine Sicherungsbestätigung von audalis-Treuhändern über das gesicherte Wertguthaben und einen eigenen Anspruch zur Auszahlung im Störfall

Treuhänder

Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Wertguthabenvereinbarung

Arbeitgeber und audalis-Treuhänder schließen einen Sicherungsvertrag zur Berechnung, Verwaltung und Insolvenzsicherung des Wertguthabens

Zur Rückdeckung des Wertguthabens erwirbt der Arbeitgeber in Höhe der berechneten Sicherungswerte ein Finanzprodukt nach seiner Wahl

Arbeitnehmer
Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber verpfändet das Finanzprodukt an audalis-Treuhänder oder stellt eine entsprechende Bürgschaft/Bankgarantie

Finanzdienstleister
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer
Treuhänder
Finanzdienstleister

Jeder Arbeitnehmer erhält eine Sicherungsbestätigung von audalis-Treuhändern über das gesicherte Wertguthaben und einen
eigenen Anspruch zur Auszahlung im Störfall

Ihr audalis Team

Zuverlässige Partner an Ihrer Seite

audalis ist ein innovativer Verbund von Wirtschafts- und Beratungskanzleien. Seit nahezu 90 Jahren sind die Berater unter dem Motto „Über Begeisterung zum Erfolg“ für die Mandanten erfolgreich tätig. Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Langzeit, Lebensarbeitszeit, Kurzzeitkonten sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche, z.B. die    Absicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an.

Ihr audalis Team

Zuverlässige Partner an Ihrer Seite

audalis ist ein innovativer Verbund von Wirtschafts- und Beratungskanzleien. Seit nahezu 90 Jahren sind die Berater unter dem Motto „Über Begeisterung zum Erfolg“ für die Mandanten erfolgreich tätig. Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Langzeit, Lebensarbeitszeit, Kurzzeitkonten sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche, z.B. die    Absicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an.

Ratgeber

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Referenzen

Wir bieten als Treuhänder geprüfte und von Finanzdienstleistern unabhängige Sicherheit.
Uns vertrauen über 1.500 Unternehmen; z. B.

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Ein Teil des Gehalts oder der in Geld umgerechneten Arbeits-oder Urlaubszeit werden dem Zeitwertkonto des Arbeitnehmers
gutgeschrieben.

z.B. Elternzeit, Sabbatical, Vorruhestand, Arbeitszeitverringerung, Weiterbildung, Pflege und Angehörigen etc.

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Arbeitgeber und audalis-Treuhänder schließen einen Sicherungsvertrag zur Berechnung, Verwaltung und Insolvenzsicherung des Wertguthabens

Zur Rückdeckung des Wertguthabens erwirbt der Arbeitgeber in Höhe der berechneten Sicherungswerte ein Finanzprodukt nach seiner Wahl

Jeder Arbeitnehmer erhält eine Sicherungsbestätigung von audalis-Treuhändern über das gesicherte Wertguthaben und einen eigenen Anspruch zur Auszahlung im Störfall

Der Arbeitgeber verpfändet das Finanzprodukt an audalis-Treuhänder oder stellt eine entsprechende Bürgschaft/Bankgarantie