Zeitwertkonten von audalis –
Flexibilität und Sicherheit für
Ihre Arbeitszeitgestaltung.
audalis Zeitwertkonten
Askanischer Platz 3
D – 10963 Berlin
Zeitwertkonten ermöglichen es Arbeitnehmern, durch den Verzicht auf Gehalt oder Arbeitszeit ein persönliches Guthaben aufzubauen. Dieses kann später für Freistellungsphasen wie Sabbaticals, Weiterbildung, Arbeitszeitreduzierung oder den vorgezogenen Ruhestand genutzt werden. Für Arbeitgeber bieten sie eine attraktive Möglichkeit, Mitarbeiter langfristig zu binden und flexible Arbeitszeitmodelle zu fördern.
Alles was Sie über Zeitwertkonten wissen sollten:
Arbeitnehmer können Teile der Vergütung, von Überstunden oder Urlaub als Wertguthaben (auf ihrem Zeitwertkonto) ansparen und später für eine bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung nutzen.
Voraussetzung
Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entweder per Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag.
Hier wird festgelegt, welche Entgelt- oder Zeitbestandteile eingebracht werden können.
Dazu gehören Gehaltsteile, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage über den Mindesturlaub hinaus.
Auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge können eingezahlt werden.
In dieser Phase wird außerdem entschieden, ob das Guthaben verzinst oder anderweitig angelegt wird.
Eine sorgfältige Abstimmung ist wichtig, damit sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Interessen erfüllt werden.
Der Arbeitnehmer bringt vereinbarte Entgelt- oder Zeitbestandteile in das Wertguthaben ein.
Das Guthaben kann sich durch eine mögliche Verzinsung oder Wertentwicklung erhöhen.
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Einzahlungen korrekt angelegt oder abgesichert werden.
Dazu kann er Guthaben verpfänden, Rückdeckungsversicherungen nutzen oder Vereinbarungen mit Banken/Versicherungen treffen.
Die gesetzliche Grundlage schreibt vor, dass das Guthaben gegen Insolvenz geschützt sein muss.
So wird gewährleistet, dass das Wertguthaben sicher bis zur Freistellung erhalten bleibt.
Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben für eine Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung genutzt.
Das kann eine Teilzeitphase, ein Sabbatical, die Pflege von Angehörigen oder eine andere geplante Auszeit sein.
Die Auszahlung erfolgt gemäß der betrieblichen Vereinbarung ratierlich (z. B. monatlich).
Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert.
Durch das Wertguthaben wird die finanzielle Situation stabil gehalten.
Am Ende der Freistellungsphase ist das Wertguthaben vollständig aufgebraucht.
Grundlage ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entweder per Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag.
Hier wird festgelegt, welche Entgelt- oder Zeitbestandteile eingebracht werden können.
Dazu gehören Gehaltsteile, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage über den Mindesturlaub hinaus.
Auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge können eingezahlt werden.
In dieser Phase wird außerdem entschieden, ob das Guthaben verzinst oder anderweitig angelegt wird.
Eine sorgfältige Abstimmung ist wichtig, damit sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Interessen erfüllt werden.
Der Arbeitnehmer bringt vereinbarte Entgelt- oder Zeitbestandteile in das Wertguthaben ein.
Das Guthaben kann sich durch eine mögliche Verzinsung oder Wertentwicklung erhöhen.
Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Einzahlungen korrekt angelegt oder abgesichert werden.
Dazu kann er Guthaben verpfänden, Rückdeckungsversicherungen nutzen oder Vereinbarungen mit Banken/Versicherungen treffen.
Die gesetzliche Grundlage schreibt vor, dass das Guthaben gegen Insolvenz geschützt sein muss.
So wird gewährleistet, dass das Wertguthaben sicher bis zur Freistellung erhalten bleibt.
Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben für eine Freistellung oder Arbeitszeitreduzierung genutzt.
Das kann eine Teilzeitphase, ein Sabbatical, die Pflege von Angehörigen oder eine andere geplante Auszeit sein.
Die Auszahlung erfolgt gemäß der betrieblichen Vereinbarung ratierlich (z. B. monatlich).
Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, der Arbeitnehmer bleibt sozialversichert.
Durch das Wertguthaben wird die finanzielle Situation stabil gehalten.
Am Ende der Freistellungsphase ist das Wertguthaben vollständig aufgebraucht.
Vorruhestand
Vorruhestand
Früher aus dem Beruf aussteigen oder stufenweise reduzieren bei weiterlaufenden Bezügen
Sabbatical
Sabbatical
Gehaltsanteile / Überstunden ansparen und mehrere Monate Auszeit nehmen – mit gesichertem Einkommen und Sozialversicherung.
Pflegezeit
Pflegezeit
Zeitwertguthaben nutzen, um Angehörige zeitweise zu pflegen, ohne Einkommen zu verlieren.
Elternzeit verlängern
Elternzeit verlängern
Die Elternzeit um zusätzliche Monate finanzieren und mit Teil- oder Vollfreistellung kombinieren.
Weiterbildung
Weiterbildung
Mehrwöchige Fort- oder Ausbildung finanzieren, ohne Verdienstausfall – Kompetenzaufbau mit Rückkehrgarantie.
Teilzeit auf Zeit
Teilzeit auf Zeit
Für einen definierten Zeitraum die Wochenstunden senken und Entgelt-Verringerung aus dem Zeitwertkonto ausgleichen.
Projektpause / Regeneration
Projektpause / Regeneration
Nach intensiven Arbeitsphasen gezielt pausieren, um Erholung und Leistungsfähigkeit zu sichern.
Auslandsaufenthalt
Auslandsaufenthalt
Temporär im Ausland leben/arbeiten und die Freistellung über das Zeitwertguthaben finanzieren.
Soziales Engagement
Soziales Engagement
Ehrenamt oder gesellschaftliche Projekte wahrnehmen – finanziell abgesichert durch das Wertguthaben.
Altersteilzeit (Blockmodell)
Altersteilzeit (Blockmodell)
Arbeits- und Freistellungsphase planen: erst voll arbeiten, dann zusammenhängend freigestellt – finanziert aus dem Konto.
Beispielrechnung
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Beispiel 1:
Mitarbeiter/in, 35 Jahre alt, Steuerklasse III,
Bruttogehalt 3.200 EUR monatlich (ca. 2.235 EUR netto)
Die Person zahlt monatlich 120,00 EUR aus dem Nettolohn in das Zeitwertkonto. Das entspricht ca. 285,00 EUR AG-Brutto.
Bis zum Ende des 61. Lebensjahres können damit fünf Freistellungsjahre angespart werden (Versicherungsprodukt mit Überschussbeteiligung) mit 70 % der letzten Bruttobezüge.
Zeitwertkonten
Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten
Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten (Altersteilzeit-, Langzeit-/Lebensarbeitszeit-, Kurzzeitkonten) sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche.
Die Wertguthabenverwaltung und der Insolvenzschutz bedürfen lediglich des Abschlusses eines Sicherungsvertrages zwischen Arbeitgeber und audalis-Treuhändern. Rechtliche Grundlage ist ein abstraktes Schuldversprechen und die insolvenzfeste Verpfändung von Sicherungsgut in Form von Guthaben, Wertpapieren, Rückdeckungsversicherungen oder die Stellung von Bankbürgschaften.
Zusätzlich werden die Arbeitnehmer mit einem Vertrag zu Gunsten Dritter gesichert. Das Sicherungsmodell wurde gutachterlich durch einen namhaften Insolvenzrecht-Professor geprüft und ist seit über 10 Jahren erfolgreich in der Anwendung.
Jeder Arbeitnehmer erhält eine Sicherungsbestätigung von audalis-Treuhändern über das gesicherte Wertguthaben und einen eigenen Anspruch zur Auszahlung im Störfall
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Wertguthabenvereinbarung
Arbeitgeber und audalis-Treuhänder schließen einen Sicherungsvertrag zur Berechnung, Verwaltung und Insolvenzsicherung des Wertguthabens
Zur Rückdeckung des Wertguthabens erwirbt der Arbeitgeber in Höhe der berechneten Sicherungswerte ein Finanzprodukt nach seiner Wahl
Der Arbeitgeber verpfändet das Finanzprodukt an audalis-Treuhänder oder stellt eine entsprechende Bürgschaft/Bankgarantie
Zuverlässige Partner an Ihrer Seite
audalis ist ein innovativer Verbund von Wirtschafts- und Beratungskanzleien. Seit nahezu 90 Jahren sind die Berater unter dem Motto „Über Begeisterung zum Erfolg“ für die Mandanten erfolgreich tätig. Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Langzeit, Lebensarbeitszeit, Kurzzeitkonten sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche, z.B. die Absicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an.
Alexander Struß
Boris Pahn
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Versicherungsrecht
Zuverlässige Partner an Ihrer Seite
audalis ist ein innovativer Verbund von Wirtschafts- und Beratungskanzleien. Seit nahezu 90 Jahren sind die Berater unter dem Motto „Über Begeisterung zum Erfolg“ für die Mandanten erfolgreich tätig. Die Treuhänder audalis Schick Struß & Partner Rechtsanwälte bieten Firmen – unabhängig von Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit – eine schlüssige, erprobte und einfach umsetzbare Komplettlösung für alle Arten von Zeitwertkonten, Altersteilzeit, Langzeit, Lebensarbeitszeit, Kurzzeitkonten sowie sonstige arbeitsrechtliche Ansprüche, z.B. die Absicherungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) an.
Alexander Struß
Boris Pahn
Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 05.03.2024 (14 Sa 1148/23) den tariflichen Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie in der Passivphase der...
Wir bieten als Treuhänder geprüfte und von Finanzdienstleistern unabhängige Sicherheit.
Uns vertrauen über 1.500 Unternehmen; z. B.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Wertguthabenvereinbarung
Ein Teil des Gehalts oder der in Geld umgerechneten Arbeits-oder Urlaubszeit werden dem Zeitwertkonto des Arbeitnehmers
gutgeschrieben.
z.B. Elternzeit, Sabbatical, Vorruhestand, Arbeitszeitverringerung, Weiterbildung, Pflege und Angehörigen etc.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer schließen eine Wertguthabenvereinbarung
Arbeitgeber und audalis-Treuhänder schließen einen Sicherungsvertrag zur Berechnung, Verwaltung und Insolvenzsicherung des Wertguthabens
Zur Rückdeckung des Wertguthabens erwirbt der Arbeitgeber in Höhe der berechneten Sicherungswerte ein Finanzprodukt nach seiner Wahl
Jeder Arbeitnehmer erhält eine Sicherungsbestätigung von audalis-Treuhändern über das gesicherte Wertguthaben und einen eigenen Anspruch zur Auszahlung im Störfall
Der Arbeitgeber verpfändet das Finanzprodukt an audalis-Treuhänder oder stellt eine entsprechende Bürgschaft/Bankgarantie