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Zeitwertkonten

Was versteht man unter Zeitwertkonten?

Zeitwertkonten bieten Arbeitnehmern die Möglichkeit, Teile ihres Gehalts oder ihrer Arbeitszeit flexibel anzusparen. So können sie später Freistellungen, Arbeitszeitreduzierungen oder sogar längere Auszeiten finanzieren – bei vollem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz. Dieses Modell schafft mehr Flexibilität für beide Seiten und unterstützt eine bessere Work-Life-Balance.

Ein Arbeitgeber kann für seine Mitarbeiter die Möglichkeit einräumen, Entgeltbestandteile oder in Geld umgewandelte oder bewertete Zeitbestandteile, steuer-  und sozialversicherungsfrei in sogenannte Wertguthaben umzuwandeln und anzusparen, um diese dann zur Finanzierung einer Freistellungsphase oder der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Teilzeit) zu verwenden. In der Vergangenheit wurden diese Zeitwertkonten meist für die Altersteilzeit und hier insbesondere die Altersteilzeit im Blockmodell genutzt.

Hierbei spart der Arbeitnehmer in der sogenannten Ansparphase ein Wertguthaben an, indem er Entgeltbestandteile oder Prämien oder nicht genommenen Urlaub in dieses Wertguthaben einzahlt. In der Absparphase oder Freistellungsphase wird dem Arbeitnehmer dann dieses Wertguthaben ratierlich ausgezahlt, so dass er früher in den Vorruhestand gehen kann, ohne Abschläge bei seiner Rente befürchten zu müssen. Die Bundesregierung hat diese Altersteilzeit durch die Arbeitsagentur bis 2009 gefördert, indem sie sowohl in der Ansparphase als auch in der Absparphase einen monatlichen Zuschuss in Form eines Aufstockungsbeitrages gewährte. Bedingung war aber, dass der Arbeitgeber einen jungen Arbeitslosen dafür eingestellt hat. Damit wollte man der Jugendarbeitslosigkeit begegnen.

Aus dieser Anfangsidee entwickelten sich verschiedene andere Zeitwertkontenmodelle. Für viele Unternehmer heute ist es gar nicht mehr wünschenswert, ältere Arbeitnehmer mit dem Altersteilzeit-Blockmodell früher in den Vorruhestand zu schicken, denn sie benötigen diese Wissensträger dringend in ihrem Unternehmen. Aber auch die Arbeitnehmer setzen mittlerweile andere Prioritäten: Da die Gesellschaft und damit jeder Einzelne im Kontext des demographischen Wandels immer älter wird, möchten viele Arbeitnehmer auch im höheren Alter weiter arbeiten, um die sozialen Kontakte zu erhalten. Hier bietet sich die Arbeitszeitreduzierung im Alter an. Wie gehabt wird ein Wertguthaben in der Ansparphase angespart. In der Absparphase dann allerdings erfolgt dies nicht im Block, sondern so wie es der Arbeitnehmer wünscht – zum Beispiel mit einem verlängerten Wochenende und der Erwerbstätigkeit von Dienstag bis Donnerstag oder der täglichen Reduzierung der Arbeitszeit. Aber auch für die junge Generation bietet ein Zeitwertkonto erhebliche Lebensqualität, denn hier besteht die Möglichkeit, das angesparte Wertguthaben für Zeiten der Freistellung zu verwenden. Das bietet sich an zur Betreuung von Kindern oder Eltern oder für Sabbaticals in Form längerer Reisen.

Das alles bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis, Bezahlung und vollem Sozialversicherungsschutz und einem Insolvenzschutz, der den Verlust des Wertguthabens bei einer Insolvenz des Arbeitgebers verhindert.

Funktionsweise der Zeitwertkonten

Grundlage für Zeitwertkonten ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Einrichtung der Zeitwertkonten, z.B. kollektiv durch eine Betriebsvereinbarung oder individuell durch einen Einzelvertrag (Wertguthabenvereinbarung). Der Aufbau des Wertguthabens erfolgt durch die Einbringung von Arbeitsentgelt oder aber auch sämtlicher geldwerten Entgeltbestandteile, wie z.B. Anteile laufender Bezüge, Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Prämien, Bonuszahlungen, Überstunden etc.). Desgleichen können Stunden aus Gleitzeitguthaben, Mehrarbeit oder nicht verbrauchte Urlaubstage (über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus) oder auch vom Arbeitgeber finanzierte Beiträge dem Wertguthaben gutgeschrieben werden.

Diese Einbringungsmöglichkeiten, als auch eine mögliche Partizipation an der Wertentwicklung des Wertguthabens, wenn es vom Arbeitgeber verzinslich angelegt werden kann, ebenso wie die Verwendung des Wertguthabens müssen sorgfältig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt werden, um sowohl die betrieblichen als auch die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Nur so kann ein Zeitwertkontenmodell implementiert werden, das beiden Ansprüchen gerecht wird und zu einem Erfolg im Unternehmen führt.

Der Arbeitgeber muss sich nun noch , wie er das bereits verdiente Geld der Arbeitnehmer am besten anlegt oder sichert, um es für die Absparphase bereit zu halten. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten: So kann er Guthaben, Wertpapiere oder Rückdeckungsversicherungen verpfänden, Bürgschaften stellen oder anderweitige Vereinbarungen z.B. mit Unterstützungskassen, Banken oder Versicherungen treffen oder sogar eigene Gesellschaften zur Auslagerung dieser Wertguthaben gründen und betreiben.

Dieses Wertguthaben muss aber stets, gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV), geändert durch das Flexi II Gesetz, in Kraft getreten zum 01.01.2009, durch eine Absicherung gegen Insolvenzausfall geschützt werden.

Auf Antrag des Arbeitnehmers wird das Wertguthaben dann, im Rahmen der betrieblichen Vereinbarung, durch Freistellung abgebaut.

Die Arten

Lebensarbeitszeitkonten und weitere Arbeitszeitkonten verständlich erklärt.

Unter dem Oberbegriff Zeitwertkonten lassen sich diverse Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung einordnen, die unter verschiedene Kontenbegriffe subsumiert werden. Die Zeitwertkonten stellen somit spezielle, in Geld geführte Arbeitszeitkonten dar, die das Ziel einer sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitnehmerfreistellung von der Arbeitsleistung während des Berufslebens oder vor dem Beginn der gesetzlichen Rentenbezugsphase verfolgen. Bei Letzterem spricht man dann von einer Vorruhestandslösung, die zum Beispiel in Form der Altersteilzeit realisiert werden kann. Hier wird zwischen Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten unterschieden: Zeitwertkonten, die eine Freistellungsphase während der Erwerbsphase finanzieren, bezeichnet man als Langzeitkonten; Zeitwertkonten, die ausschließlich Vorruhestandsmodelle von Arbeitnehmern finanzieren, werden in der Regel als Lebensarbeitszeitkonten bezeichnet. Bei Arbeitszeitkonten in Form von Lebensarbeitszeitkonten oder vergleichbaren Modellen wird stets ein Wertguthaben zugunsten des Arbeitnehmers gebildet, das der Arbeitgeber gegen Verlust in der Insolvenz durch geeignete Insolvenzsicherungsmaßnahmen schützen muss.

Wertguthabenfreie Arbeitszeitkonten als Alternative zu Lebensarbeitszeitkonten

Neben Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten gibt es Arten von Arbeitszeitkonten, die keine Wertguthaben bilden bzw. abbilden. Zu ihnen zählen zunächst die im Arbeitszeitrecht und bei tariflichen Vereinbarungen weit verbreiteten Kurzzeitkonten, die überwiegend in Zeit geführt werden und nur ausnahmsweise Wertguthaben darstellen. Diese Konten hat der Gesetzgeber daher nicht den Regelungen des Flexi-II-Gesetzes unterworfen und sie sind nicht als Wertguthaben mit den damit zusammenhängenden Regelungspflichten zu behandeln. Kurzzeitkonten haben, anders als etwa die Lebensarbeitszeitkonten, primär den Zweck, Beschäftigungsschwankungen aufzufangen und auszugleichen, die durch etwaige Produktions- und Auftragsschwankungen entstehen können. Auch zu den Kurzzeitkonten zählen in der Regel die Flexi-Konten, durch die ebenfalls keine Wertguthabenbildung ausgelöst wird. Auch Flexi-Konten haben das Ziel, Beschäftigungsschwankungen entgegenzuwirken. Jedoch kann dies im Vergleich zu den Kurzzeitkonten auch schon einmal über einen längeren Zeitraum von 6 – 12 Monaten der Fall sein.

Kurzzeitkonten

Unterjährig erfolgt ein Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit. Daher ist Insolvenzschutz nicht notwendig.

Langzeitkonten

Da Arbeitsentgelt über einen längeren Zeitraum angespart wird und beim Arbeitgeber verbleibt, ist ein Insolvenzschutz notwendig.

Lebensarbeitszeit

Dient in der Regel dazu, temporäre Freistellungen von der Arbeit zu ermöglichen.

Altersteilzeit (ATZ)

Dient ausschließlich dem vorgezogenen Ruhestand oder der Arbeitsreduzierung vor der Rente.

Im Blockmodell

Anspar- oder Arbeitsphase wird abgelöst von der Freistellungsphase.

Arbeitszeitreduzierung

Die Anspar- oder Arbeitsphase wird abgelöst von der Arbeitszeitreduzierung.

Die Unterschiede

Arbeitszeitkonten klar unterscheiden: Gleitzeitkonten sind keine Zeitwertkonten!

Bei sogenannten Gleitzeitkonten bzw. Jahresarbeitszeitvereinbarungen handelt es sich zwar ebenfalls um Arbeitszeitkonten, sie sind jedoch im Gegensatz zu Lebensarbeitszeitkonten und Ähnlichem keine Zeitwertkonten. Ziel ist es hier daher auch nicht, eine die Zeitwertkonten prägende vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung zu erreichen, sondern Mitarbeiter innerhalb vorgegebener Rahmenbedingungen selbst über die Lage und die Dauer ihrer Tages- und Wochenarbeitszeit entscheiden zu lassen. Tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden werden mit der jeweiligen Regelarbeitszeit abgeglichen. Daraus ergeben sich entsprechende Plus- und Minusstunden, die durch einen Freizeitausgleich oder einen notwendigen Arbeitseinsatz kompensiert werden. Dies ist ein flexibles Arbeitszeitsteuerungsinstrument, bei dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertrauensvoll miteinander umgehen müssen.

Altersteilzeit und Vorruhestand

audalis Zeitwertkonten: für Altersteilzeit, Vorruhestand & mehr!

Die Zeitwertkonten bzw. Arbeitszeitkonten von audalis sind für Firmen verschiedenster Art geeignet, unabhängig von der Größe sowie ihrer Branchenzugehörigkeit. Ein solches Lebensarbeitszeitkonto oder vergleichbares Modell leistet effektiv Abhilfe gegen demografisch und anderweitig induzierte Personalmanagement-Probleme von Unternehmen und bietet Komplettlösungen – nicht nur für den Vorruhestand, sondern auch für die Altersteilzeit und weitere Bereiche die Freistellung von Arbeitnehmern von der Arbeit betreffen. Dem Arbeitnehmer bieten sie Flexibilität bei der Lebensplanung und ebenfalls ein hohes Maß an Sicherheit dank Insolvenzsicherung.

Pflege-, Elternzeiten und Sabbaticals

Ein Zeitwertkonto, also ein Wertguthaben über erarbeitetes, jedoch nicht ausgezahltes Arbeitsentgelt, ermöglicht die individuelle Regelung verschiedenster Freistellungen, etwa zum Vorruhestand, zur Altersteilzeit oder auch Pflege- und Elternzeiten mithilfe eines Lebensarbeitszeitkontos. Sabatticals und vergleichbare berufliche Auszeiten lassen sich durch Zeitwertkonten ebenfalls realisieren. Der Vorteil: Ein audalis-Zeitwertkonto geht immer mit der Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses, der Bezahlung und des Sozialversicherungsschutzes in vollem Umfang einher. Vom Altersteilzeit- oder Langzeitkonto bis hin zum Kurzzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto – audalis bildet sämtliche Arten von Zeitwertkonten ab. Unabhängig davon, ob es sich um den Vorruhestand oder Sonstiges handelt – Basis ist immer eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Insolvenzsicherung

Bei einem Lebensarbeitszeitkonto, aber auch jedem anderweitigen Zeitwertkonto ist die Frage nach der Insolvenzsicherung elementar. Daher wird durch den Sicherungsvertrag, den der Arbeitgeber und audalis als Treuhänder miteinander schließen, automatisch auch die Verwaltung der Wertguthaben sowie die Insolvenzsicherung etabliert. Mit der geprüften und seit mehr als zehn Jahren bewährten Insolvenzsicherung sind Arbeitnehmer bei Altersteilzeit, Vorruhestand & Co. buchstäblich auf der sicheren Seite.

Sie möchten mehr über die audalis Zeitwertkonten erfahren? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern zum Lebensarbeitszeitkonto, zur Altersteilzeit, zufür Vorruhestandsregelungen, zu Sabbaticals und anderen Lösungen!

Für Altersteilzeit, Zeitwertkonten und bAV (betriebliche Altersvorsorge) gelten hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:

Altersteilzeit

Zeitwertkonten

bAV

Für Altersteilzeit, Zeitwertkonten und bAV (betriebliche Altersvorsorge) gelten hierbei unterschiedliche gesetzliche Grundlagen:

Altersteilzeit

Zeitwertkonten

bAV

Notwendige Verträge

Notwendige Verträge

  1. Wertguthabenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
    – Kollektiv: Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage
    – Individuell: Einzelvertrag
    – audalis: Unterstützung durch Musterverträge und Beratung
  2. Sicherungsvertrag zwischen Arbeitgeber und audalis-Treuhändern
    -Keine aktive Einbeziehung der einzelnen Arbeitnehmer erforderlich
  3. Verpfändung von Finanzprodukten aller Art oder Stellung anderer geeigneter Sicherheiten

Mögliche Sicherungspunkte

Die Produkte und Anbieter zur Anlage der Sicherungsmittel sind vom Arbeitgeber frei wählbar (einzige Voraussetzung: Kompatibilität mit dem audalis ZWKModell).
Dazu kann der Arbeitgeber seinen eigenen Finanz- / Vermögensberater, seine Hausbank oder einen Finanzdienstleister seiner Wahl konsultieren. audalis bietet auf Wunsch Unterstützung durch die Vermittlung von kompetenten Anbietern.

Zur Auswahl stehen:

  1. Guthabenkonten, Termingelder
  2. Wertpapier- oder Fondsdepots
  3. Einzelwertpapiere sowie Fonds mit und ohne Garantie
  4. Rückdeckungsversicherungen
  5. Bankbürgschaften oder Bankgarantien